Trinkwasserhygiene nach DIN 1988 — Prüfung und Sanierung
Wer ein Mehrfamilienhaus vermietet oder für eine Wohnungseigentümergemeinschaft verantwortlich ist, hat beim Trinkwasser Pflichten — unabhängig davon, ob je etwas aufgefallen ist. Wir übernehmen Beprobung, Dokumentation und, wenn nötig, die Sanierung der Leitungen.
Ausführlich erklärt ist das Thema im Ratgeberbeitrag zur Trinkwasserhygiene. Hier steht, was wir konkret machen.

Unsere Leistungen
- Beprobung durch eine zugelassene Stelle — an den vorgeschriebenen Entnahmestellen: Austritt des Erwärmers, Zirkulationsrücklauf und je Steigstrang eine entfernte Stelle.
- Dokumentation in einer Form, die sich der Eigentümerversammlung oder dem Gesundheitsamt vorlegen lässt.
- Gefährdungsanalyse bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts, gemeinsam mit dem Fachplaner.
- Rückbau von Totleitungen — der häufigste Einzelbefund und oft die Ursache.
- Dämmung im Schacht, damit Kaltwasser kalt und Warmwasser warm bleibt.
- Einregulierung der Zirkulation, damit sie nicht unter 55 Grad fällt.
- Strangsanierung im bewohnten Objekt, strangweise, mit Wasser am Abend.
Was wir bei der Besichtigung ansehen
Vor jeder Beprobung schauen wir uns die Anlage an. Fünf Dinge sagen mehr als jedes Messergebnis:
Die Speichertemperatur. Unter 60 Grad am Austritt fehlt die Absterberate. Wer aus Energiegründen abgesenkt hat, hat am falschen Ende gespart.
Die Zirkulation. Läuft sie über eine Zeitschaltuhr, kühlt das Netz in den Abschaltzeiten in den kritischen Bereich ab. Das war früher als Sparmaßnahme üblich und ist heute ein Befund.
Totleitungen. Abgetrennte Stränge nach einem Umbau, ein stillgelegtes Gäste-WC, eine leerstehende Wohnung. Abgesperrt genügt nicht — sie gehören zurückgebaut.
Die Dämmung im Schacht. Liegen Kalt- und Warmwasserleitung ungedämmt nebeneinander, erwärmt sich das kalte Wasser über den Tag auf 30 Grad und mehr.
Das Leitungsmaterial. Verzinkter Stahl aus der Zeit vor 1975 setzt sich innen zu und bietet Oberfläche für Biofilm.
Wenn die Leitungen erneuert werden müssen
Steht eine Strangsanierung an, ist die Frage nicht das Material, sondern die Führung. Drei Wege sind üblich.
Im vorhandenen Schacht. Der geringste Eingriff in die Wohnungen — möglich, wenn der Schacht zugänglich ist und Platz bietet.
Neue Trasse im Treppenhaus mit Vorwand. Teurer im Material, deutlich schneller in der Ausführung und im bewohnten Objekt die schonendste Lösung.
Einzelzuleitungen von einem zentralen Verteiler. Sinnvoll, wenn ohnehin Bäder saniert werden. Jede Wohnung bekommt ihre eigene Leitung, Totstrecken entfallen dadurch konstruktiv und nicht erst durch Rückbau.
Welcher Weg bei Ihnen passt, hängt am Grundriss und daran, wie viele Wohnungen gleichzeitig betroffen sein dürfen. Das sehen wir uns gemeinsam an.
Für Hausverwaltungen
Bei Wohnanlagen zählt weniger der einzelne Termin als die Verlässlichkeit über die Jahre: dass die Frist eingehalten wird, dass die Unterlagen vollständig sind und dass sich das der Eigentümerversammlung vorlegen lässt.
Wir arbeiten dafür mit einer Rahmenvereinbarung: feste Prüfabstände, Terminerinnerung vor Ablauf der Frist, Beprobung durch dieselbe zugelassene Stelle und eine Dokumentation in gleichbleibender Form. Wer den Bestand über Jahre betreut, sieht darin auch die Entwicklung — und erkennt eine Anlage, die langsam schlechter wird, bevor sie auffällig ist.
Wartung der Heizung und Reparaturdienst lassen sich in dieselbe Vereinbarung aufnehmen. Details unter Haustechnik und Energie.
Enthärtung und Filter
Im Fünfseenland liegt die Wasserhärte überwiegend im oberen Bereich. Gesundheitlich ist das unbedenklich, für Heizstäbe, Wärmetauscher und Armaturen nicht.
Eine Enthärtungsanlage ist selbst ein Bauteil der Trinkwasserinstallation und braucht Wartung. Eine vernachlässigte Anlage wird zur Keimquelle — sie löst dann genau das Problem aus, dessentwegen man sonst prüft. Und die Resthärte darf nicht zu weit abgesenkt werden, weil zu weiches Wasser Metallleitungen angreift.
Sinnvoll ist die Enthärtung dort, wo Kalk nachweislich Schaden anrichtet. Als pauschale Maßnahme lohnt sie selten. Dasselbe gilt für Filter: Ein Rückspülfilter direkt hinter dem Hausanschluss ist Standard und gehört gewartet; alles darüber hinaus braucht einen Grund.
Häufige Fragen
Wie oft muss beprobt werden?
Bei vermieteten Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften in der Regel alle drei Jahre, bei Hotels, Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen jährlich. Ob eine Pflicht besteht, hängt an drei Bedingungen, die zusammenkommen müssen — wir prüfen das vorab.
Was passiert bei einem Befund?
Nicht sofort ein Nutzungsverbot. Es folgt eine Kette: Nachuntersuchung, Gefährdungsanalyse, Maßnahmen, erneute Beprobung. Das Gesundheitsamt ist zu informieren. Wir begleiten das und sagen Ihnen, welche Maßnahme in welcher Reihenfolge sinnvoll ist.
Können die Bewohner während einer Strangsanierung im Haus bleiben?
Ja. Wir arbeiten strangweise und stellen sicher, dass jede Wohnung abends wieder Wasser hat. Der Zeitplan steht vorab fest und wird an die Bewohner verteilt.