Grünanlagenpflege für Wohnanlagen und Gewerbe
Bei Wohnanlagen und gewerblichen Flächen zählt weniger der einzelne Einsatz als die Verlässlichkeit über die Jahre — und dass sich die Leistung gegenüber Eigentümern belegen lässt.
Wir arbeiten deshalb mit festem Saisonplan und Dokumentation, nicht auf Zuruf.

Was zum Saisonplan gehört
Der Plan steht zu Jahresbeginn fest. Sie müssen nichts abrufen, und wir müssen nicht nachfragen.
- Mähen in der Hauptwachstumszeit wöchentlich bis vierzehntägig, außerhalb seltener.
- Beetpflege — jäten, Rückschnitt, Mulch nachziehen.
- Heckenschnitt zweimal im Jahr, Ende Juni und im Spätsommer.
- Gehölzpflege im Winter, wenn Totholz am besten sichtbar ist.
- Laub räumen im Herbst, mehrfach statt einmal.
- Winterdienst auf Wunsch, mit dokumentierten Einsatzzeiten.
- Bewässerung prüfen und im Herbst einwintern.
Verkehrssicherungspflicht
Als Eigentümer oder Verwaltung haften Sie für Schäden durch den Baumbestand. Das ist der Punkt, an dem Pflege von der Kür zur Pflicht wird.
Der Mindeststandard ist eine Sichtkontrolle zweimal im Jahr — im belaubten und im unbelaubten Zustand. Dokumentiert gehören Totholz, Pilzkörper am Stammfuß, Risse in Astgabeln und Schäden am Wurzelanlauf.
Im unbelaubten Zustand sieht man Totholz am besten. Deshalb liegt die Kontrolle sinnvollerweise im Winter, zusammen mit dem Schnitt.
Wir führen die Kontrolle mit und übergeben ein Protokoll, das sich vorlegen lässt. Für Kronenpflege in großer Höhe arbeiten wir mit einem Partnerbetrieb für Seilklettertechnik; die Koordination bleibt bei uns.
Was die Pflege günstiger macht
Drei Dinge, die sich bei der Anlage entscheiden und über Jahre wirken.
Befahrbarkeit. Flächen, die sich mit dem Aufsitzmäher bearbeiten lassen, kosten einen Bruchteil dessen, was Handarbeit kostet. Enge Zwickel und schmale Streifen sind die teuersten Quadratmeter einer Anlage.
Randabschlüsse. Wo Rasen ohne Kante an ein Beet stößt, muss jede Woche nachgestochen werden. Eine Rasenkante kostet einmal und spart dauerhaft.
Die richtige Pflanze. Eine Staudenfläche, die zum Standort passt, schließt sich und unterdrückt Unkraut. Eine unpassende bleibt lückig und wird zum Dauerfall.
Wo wir eine Anlage übernehmen, sagen wir nach dem ersten Jahr, welche Änderungen sich rechnen würden.
Abrechnung und Nachweis
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften muss die Leistung nachvollziehbar sein — sonst wird sie in jeder Versammlung neu diskutiert.
Sie bekommen je Einsatz die Angabe, was gemacht wurde, und zum Jahresende eine Übersicht. Bei Verkehrssicherung und Winterdienst kommen die Zeiten dazu; das ist im Schadensfall die einzige Grundlage, die zählt.
Die Abrechnung läuft pauschal nach Saisonplan oder nach Aufwand — was besser passt, hängt an der Fläche. Bei stark schwankendem Bedarf ist Aufwand ehrlicher, bei gleichmäßigem die Pauschale einfacher.
Pflege im Jahresverlauf
Februar bis März — Gehölzschnitt, solange die Schonzeit noch nicht begonnen hat. Ab dem 1. März sind nur noch Form- und Pflegeschnitte erlaubt, kein Zurücksetzen.
April — Vertikutieren, Nachsaat, erste Düngung. Beete aufnehmen und Mulch nachziehen.
Mai bis Juli — Hauptwachstum. Mähen wöchentlich, erster Heckenschnitt Ende Juni nach dem Austrieb.
August bis September — zweiter Heckenschnitt, Rückschnitt verblühter Stauden, Nachsaat auf kahlen Stellen. September ist die beste Zeit für Rasenansaat.
Oktober bis November — Laub mehrfach räumen, Bewässerung ausblasen, Herbstdüngung kalibetont.
Dezember bis Januar — Sichtkontrolle am Gehölzbestand im unbelaubten Zustand, Winterdienst nach Bedarf.
Was wir nicht machen
Keine Pflanzenschutzmittel auf befestigten Flächen. Das ist nicht zulässig, auch nicht im Privatgarten und auch nicht mit Hausmitteln wie Salz oder Essig. Unkraut in Fugen wird mechanisch oder thermisch entfernt.
Kein Rückschnitt in der Schonzeit über das erlaubte Maß hinaus, auch nicht auf Wunsch. Bei Verdacht auf ein besetztes Nest wird gar nicht geschnitten, sondern verschoben.
Kein Mähroboter-Betrieb nachts. Wo einer läuft, sollte er tagsüber arbeiten — für Igel ist das Risiko real.
Häufige Fragen
Übernehmen Sie auch Anlagen, die jemand anders angelegt hat?
Ja, das ist der Regelfall. Beim ersten Durchgang sehen wir uns den Zustand an und sagen, was kurzfristig ansteht und was sich langfristig lohnt zu ändern.
Wie kurzfristig sind Sie erreichbar?
Im Fünfseenland innerhalb weniger Tage. Nach Sturm oder bei einer Gefahr durch Totholz versuchen wir es am selben oder nächsten Werktag.
Können wir Leistungen einzeln beauftragen?
Ja. Der Saisonplan ist ein Angebot, kein Zwang. Viele Verwaltungen beginnen mit Mähen und Heckenschnitt und nehmen Gehölzpflege und Winterdienst später dazu.