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Garten und Pflege — laufende Betreuung statt einmaliger Einsatz

Ein Garten wird nicht fertig. Nach der Anlage beginnt die Arbeit, die über Jahre darüber entscheidet, ob er gut aussieht. Wir übernehmen sie einmalig oder dauerhaft im Abo nach Saisonplan — für Privatgärten, Wohnanlagen und Hausverwaltungen.

Gärtner bei der Pflanzenpflege

Die Leistungen in diesem Bereich

Pflanzarbeiten. Bäume, Sträucher, Stauden, Hecken, Rollrasen und Ansaat. Die Pflanzzeit im Herbst ist der Pflanzung im Frühjahr fast immer überlegen — die Wurzeln haben bis zum Sommer Zeit.

Rasenpflege. Mähen, Vertikutieren, Aerifizieren, Düngen, Nachsaat, Unkrautregulierung. Bei einem Rasen entscheidet die Regelmäßigkeit, nicht der einzelne Einsatz.

Schnittarbeiten. Hecken, Formgehölze, Obstbaumschnitt, Auslichtung von Kronen. Jede Gehölzart hat ihren Zeitpunkt — ein Sommerschnitt bremst, ein Winterschnitt treibt an.

Baumfällung. Fällung im Ganzen oder Abtragung in Teilstücken, Stubbenfräsen, Abtransport. Ausführlich auf der Seite Baumfällung. Wichtig: Zwischen 1. März und 30. September gilt die gesetzliche Schonzeit.

Bewässerung. Automatische Anlagen mit Steuerung, Tropfschläuche für Beete, Versenkregner für Rasenflächen, Zisternenanbindung. Wer im Urlaub keinen Nachbarn bitten will, spart die Anlage in zwei trockenen Sommern ein.

Zäune, Tore und Sichtschutz. Holz, Metall, Gabionen, Doppelstabmatten, Tore mit Antrieb, Fundamente frostfrei gegründet.

Dachbegrünung. Extensiv auf Garagen und Nebengebäuden, mit Wurzelschutz, Drän- und Substratschicht.

Grünanlagenpflege für Wohnanlagen. Feste Turnusse, Winterdienst auf Anfrage, Dokumentation für die Verwaltung.

Pflege im Abo — was enthalten ist

TurnusLeistung
FrühjahrRückschnitt, Vertikutieren, Düngung, Bewässerung in Betrieb nehmen
Sommer, alle 2–4 WochenMähen, Beetpflege, Heckenschnitt, Bewässerung prüfen
HerbstLaub, Rückschnitt, Bepflanzung, Bewässerung winterfest machen
WinterBaumpflege, Obstbaumschnitt, auf Wunsch Winterdienst

Der Pflegekalender über das Jahr

Gartenpflege ist keine Frage der Menge, sondern des Zeitpunkts. Ein Rückschnitt zur falschen Zeit kostet die Blüte des Folgejahres.

  • Februar bis Anfang März. Obstbaumschnitt, Rückschnitt von Sommerblühern, Gräser zurücknehmen, bevor sie austreiben. Nach dem 28. Februar greift die gesetzliche Schonzeit für stärkere Rückschnitte an Hecken und Gehölzen.
  • März und April. Rasen vertikutieren, erste Düngung, Bewässerung in Betrieb nehmen und auf Winterschäden prüfen, Pflanzung von Stauden.
  • Mai bis August. Mähen im Rhythmus, Formschnitt an Hecken, Unkraut in Pflasterfugen, Bewässerung nachsteuern. Heckenschnitt nur schonend, solange die Schonzeit läuft.
  • September und Oktober. Die beste Pflanzzeit für Gehölze, Rasen nachsäen, letzter Schnitt, Laub aufnehmen.
  • November bis Januar. Stärkere Rückschnitte wieder zulässig, Winterschutz, Bewässerung entleeren, Baumkontrolle bei kahlen Kronen — da sieht man Totholz am besten.

Die Schonzeit — was zwischen März und September gilt

Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Bäume, Hecken und Gebüsch nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Das gilt bundesweit und unabhängig davon, ob ein Baum unter einer örtlichen Satzung steht.

Erlaubt bleiben in dieser Zeit: schonende Form- und Pflegeschnitte, die den Zuwachs des Jahres zurücknehmen, sowie Maßnahmen zur Abwehr einer Gefahr. Wer eine Hecke also in Form halten will, darf das auch im Juni — sie komplett zurücknehmen darf er nicht.

Wir planen die Arbeiten danach: Was in den Winter gehört, kommt in den Winter, und was ganzjährig geht, verteilen wir über die Saison. Bei Verdacht auf ein besetztes Nest wird nicht geschnitten, sondern verschoben.

Pflege im Abo oder einmalig

Einmalig ist sinnvoll, wenn etwas aufgeholt werden muss: ein verwilderter Garten nach einem Hauskauf, ein Rückschnitt nach Jahren, eine Fläche vor dem Verkauf.

Im Abo rechnet es sich, sobald regelmäßig gemäht wird. Wir legen einen Saisonplan fest — welche Arbeit wann, mit festen Terminen. Sie müssen nichts abrufen, und wir müssen nicht jedes Mal anfahren, um zu schauen, was ansteht.

Für Hausverwaltungen und Wohnanlagen ist der zweite Weg die Regel: Die Grünanlagenpflege läuft über das Jahr, die Abrechnung ist planbar, und es gibt eine Dokumentation der Einsätze für die Eigentümerversammlung.

Was in Ihrem Garten anfällt, sehen wir uns vor Ort an. Die Besichtigung kostet nichts — auch bei der Pflege nennen wir keinen Preis nach Fotos.

Bewässerung — was sie spart und was sie verlangt

Eine fest verlegte Bewässerung ist im Fünfseenland kein Luxus mehr, sondern die Antwort auf trockene Sommer. Sie hat zwei Vorteile gegenüber dem Gartenschlauch: Sie wässert nachts, wenn kaum etwas verdunstet, und sie wässert dosiert statt reichlich.

Für Rasen kommen versenkbare Regner in Frage, für Beete Tropfschläuche direkt an der Wurzel. Beides wird über eine Steuerung mit Regensensor gefahren — ohne ihn läuft die Anlage auch im Dauerregen.

Was sie verlangt: einen Anschluss mit ausreichendem Druck, eine Sicherung gegen Rückfluss ins Trinkwassernetz und im Herbst das Ausblasen der Leitungen. Wer das vergisst, findet im Frühjahr gerissene Rohre.

Für Hausverwaltungen und Wohnanlagen

Bei Wohnanlagen zählt weniger der einzelne Einsatz als die Verlässlichkeit über das Jahr: feste Termine, gleichbleibende Qualität, eine Abrechnung, die sich der Eigentümerversammlung vorlegen lässt.

Wir arbeiten dafür mit einem Saisonplan, der zu Jahresbeginn feststeht, und dokumentieren jeden Einsatz. Winterdienst und Laubräumung lassen sich mit aufnehmen.

Was wir nicht machen

Zwei Dinge, damit niemand vergeblich anfragt. Baumpflege in großer Höhe mit Seilklettertechnik übernehmen wir gemeinsam mit einem Partnerbetrieb, der darauf spezialisiert ist — die Koordination bleibt bei uns. Pflanzenschutzmittel setzen wir im Hausgarten nicht ein; gegen Unkraut in Fugen arbeiten wir mechanisch oder thermisch. Auf befestigten Flächen ist der Einsatz ohnehin nicht zulässig.

Alle Leistungen in Garten und Pflege

Von der einzelnen Baumfällung bis zur laufenden Pflege im Abo.

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