Architektur und Entwurf — wo wir planen und wo der Architekt dazukommt
Eine klare Abgrenzung vorweg, damit niemand das Falsche erwartet: Wir sind ein ausführender Betrieb mit eigener Planung, kein Architekturbüro. Was wir selbst planen, ist der Umbau im vorhandenen Gebäude. Wo es um Genehmigung, Statik oder Nachweise geht, holen wir Fachleute dazu, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten.
Für Sie bleibt die Koordination trotzdem in einer Hand. Sie führen nicht drei Gespräche über dieselbe Sache.

Was wir selbst planen
Grundrisse im Bestand. Räume zusammenlegen, Bäder verlegen, Dachgeschosse ausbauen. Alles, was sich innerhalb der bestehenden Hülle abspielt und die Statik nicht verändert.
Gewerkeplanung. Welche Leitung wohin, welcher Aufbau in welcher Höhe, welche Reihenfolge. Das ist die Planung, die im Angebot sichtbar wird und über die Bauzeit entscheidet.
Materialauswahl. Nicht als Katalogblättern, sondern als Entscheidung mit Folgen: Welcher Bodenaufbau passt zur verbleibenden Höhe, welcher Belag verträgt Fußbodenheizung, welcher Putz passt zu diesem Mauerwerk.
Aufmaß und Bestandsaufnahme. Im Altbau die Grundlage für alles Weitere. Was im Plan steht, stimmt oft nicht mit dem überein, was gebaut wurde.
Wo ein Architekt oder Fachplaner dazukommt
- Sobald sich die Kubatur ändert. Anbau, Aufstockung, neue Gaube, größere Fensteröffnung in der Außenwand.
- Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben. Der Bauantrag muss von einem Bauvorlageberechtigten eingereicht werden — das kann kein ausführender Betrieb.
- Bei statischen Eingriffen. Durchbruch in einer tragenden Wand, Unterzug, Auswechslung im Dachstuhl.
- Bei Nachweisen zum Wärmeschutz und bei Sanierungsfahrplänen für Förderanträge.
- Bei Denkmalen, wenn die Behörde eine fachliche Begleitung verlangt.
Wir sagen das am Tag der Besichtigung, nicht vier Wochen später. Wer früh weiß, dass ein Architekt nötig wird, verliert keine Saison.
Wie eine Umbauplanung entsteht
- Aufnehmen. Aufmaß, Fotos, Wandaufbauten, Leitungsführung, Feuchte. Wo Unterlagen vorliegen, werden sie gegen den Bestand geprüft.
- Möglichkeiten durchgehen. Meist gibt es zwei bis drei Wege, und sie unterscheiden sich stärker im Preis als im Ergebnis. Wir zeigen alle, nicht nur den teuersten.
- Festlegen. Grundriss, Aufbauten, Materialien, Reihenfolge.
- Angebot nach Gewerken. Mit Positionen, Mengen und Einheitspreisen — so lässt sich vergleichen und streichen, wenn etwas nicht ins Budget passt.
Bis hierher entstehen Ihnen keine Kosten. Die Besichtigung ist kostenlos, im gesamten Umkreis von 100 Kilometern und unabhängig davon, ob daraus ein Auftrag wird.
Was im Fünfseenland zusätzlich zu klären ist
Ortsgestaltungssatzungen. In mehreren Gemeinden im Landkreis sind Dachform, Dachneigung, Farbe und Material vorgegeben. Das betrifft auch Vorhaben, die man für rein innerlich hält — sobald ein Dachfenster dazukommt, wird es relevant.
Ensembleschutz. In den Ortskernen von Tutzing, Bernried und Seeshaupt steht oft nicht das einzelne Haus unter Schutz, sondern das Ortsbild.
Uferschutz und Wasserrecht. In Seenähe gelten zusätzliche Auflagen, bis hin zur Frage, wie nah an das Ufer gebaut werden darf.
Hanglage. Geländeveränderungen sind ab einer bestimmten Höhe genehmigungspflichtig, und Stützmauern brauchen einen Nachweis.
Wir fragen vorab beim Bauamt nach — im Landkreis Starnberg ebenso wie bei der Lokalbaukommission in München.
Aus dem Bestand planen, nicht auf dem Papier
Im Neubau beginnt die Planung mit einem leeren Blatt. Im Bestand beginnt sie mit dem, was da ist — und das weicht regelmäßig vom Plan ab.
Wände stehen anders, als sie gezeichnet sind. Bei Häusern vor 1970 sind Abweichungen von mehreren Zentimetern normal. Wer nach Plan plant und nach Bestand baut, produziert Nacharbeit.
Geschosshöhen schwanken. Innerhalb eines Hauses können mehrere Zentimeter Unterschied liegen. Für Türen, Einbauten und Bodenaufbauten ist das entscheidend.
Es wurde umgebaut, ohne dass es dokumentiert ist. Eine zugemauerte Tür, ein nachträglich eingesetzter Sturz, ein entfernter Balken. Das findet man beim Aufmaß oder beim Abbruch — besser beim Aufmaß.
Deshalb messen wir selbst auf, bevor geplant wird. Ein übernommener Altplan ist eine Ausgangsinformation, keine Grundlage.
Häufige Fragen
Kann ich Ihnen meine Architektenpläne geben und Sie führen aus?
Ja, das ist ein häufiger Fall. Wir prüfen die Planung auf Ausführbarkeit, melden Widersprüche zurück und übernehmen dann die Koordination aller Gewerke.
Was kostet die Planung?
Die Umbauplanung, die zum Angebot gehört, ist für Sie kostenlos. Ein Architekt oder Statiker rechnet eigenständig ab, nicht über uns — wir sagen vorab, ob und wofür einer nötig wird.
Wie lange dauert eine Baugenehmigung?
Das hängt an der Gemeinde und am Vorhaben, von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Für die Planung heißt das: Wer im Frühjahr bauen will, sollte im Herbst davor mit dem Antrag beginnen.