Baumfällung im Landkreis Starnberg und in München
Ein Baum, der zu nah am Haus steht oder nach dem letzten Sturm einen Riss hat, wird schnell zum Risiko. Wir fällen mit eigenem Gerät, sichern die Umgebung und nehmen das Holz gleich mit.

Wie wir arbeiten
- Fällung im Ganzen, wenn die Fallrichtung frei ist
- Abtragung in Teilstücken, wenn Haus, Leitung oder Nachbargrundstück im Weg
sind — seilgesichert, Stück für Stück
- Stubbenfräsen, damit die Fläche danach nutzbar ist
- Abtransport und Entsorgung, auf Wunsch Aufarbeitung zu Brennholz
- Kronenpflege statt Fällung, wenn der Baum zu retten ist
Was es kostet
| Leistung | Rahmen |
|---|---|
| Baumfällung mit Entsorgung, freie Fallrichtung | 350–800 € je Baum |
| Abtragung in Teilstücken, beengte Lage | 700–1.200 € je Baum |
Wann gefällt werden darf
Zwischen 1. März und 30. September ist das Fällen von Bäumen und das Auf-den-Stock-Setzen von Hecken nach dem Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich untersagt — Vogelschutz. Schonende Pflegeschnitte bleiben möglich, ebenso Maßnahmen bei Gefahr im Verzug.
Zusätzlich haben mehrere Gemeinden im Landkreis eigene Baumschutzverordnungen: Ab einem bestimmten Stammumfang braucht es eine Genehmigung, unabhängig von der Jahreszeit. Wir prüfen das vor dem Termin mit der Gemeinde und sagen Ihnen, ob ein Antrag nötig ist. [Vom Betrieb bestätigen, welche Gemeinden im Einsatzgebiet eine Baumschutzverordnung haben, und hier namentlich nennen.]
Erst die Genehmigung, dann die Säge
Ob ein Baum gefällt werden darf, entscheidet nicht der Eigentümer allein. Viele Gemeinden im Landkreis Starnberg haben eine Baumschutzverordnung, die Bäume ab einem bestimmten Stammumfang unter Schutz stellt — gemessen wird meist in einem Meter Höhe. Gemessen wird also nicht die Höhe des Baumes, sondern sein Umfang, und die Schwelle ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
Unabhängig davon gilt bundesweit eine Schonzeit: Zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen Bäume, Hecken und Gebüsch nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Zulässig bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen, die zur Abwehr einer Gefahr nötig sind.
Was das für Sie heißt: Die reguläre Fällung liegt im Winterhalbjahr. Wenn ein Baum akut zu kippen droht, geht es auch außerhalb — dann aber mit Dokumentation. Wir klären die Genehmigung vorab mit der Gemeinde, damit die Fällung nicht am Tag der Ausführung gestoppt wird.
Fällen oder abtragen — die Lage entscheidet
Wenn ringsum Platz ist, wird der Baum in eine festgelegte Richtung zu Fall gebracht. Das ist der schnellste und günstigste Weg.
Im Garten ist dieser Platz selten vorhanden. Dann wird der Baum abgetragen: Ein Kletterer arbeitet sich von oben nach unten vor und seilt die Stücke kontrolliert ab, damit nichts auf Dach, Zaun oder Gewächshaus fällt. Das dauert länger und kostet mehr — es ist aber der einzige Weg, wenn unter der Krone etwas steht, das ganz bleiben soll.
Ein dritter Fall ist der Einsatz eines Hubsteigers. Er lohnt, wenn der Baum von der Straße aus erreichbar ist und der Kletteraufwand dadurch entfällt.
Was in Ihrem Garten nötig ist, sieht man an Ort und Stelle: Wie steht der Baum zum Haus, was trägt der Boden, kommt ein Fahrzeug heran. Aus einem Foto lässt sich das nicht beurteilen, und wir nennen deshalb auch keinen Preis danach.
Was nach der Fällung übrig bleibt
- Der Stubben. Er kann stehen bleiben, ausgefräst oder ausgegraben werden. Ausfräsen genügt, wenn die Fläche wieder Rasen werden soll. Soll dort gepflastert oder gebaut werden, muss der Wurzelstock heraus.
- Das Holz. Auf Wunsch sägen wir es auf Ofenlänge und stapeln es vor Ort — das senkt die Entsorgungskosten spürbar. Andernfalls fahren wir es ab.
- Der Schnittabfall. Krone und Äste werden gehäckselt. Das Häckselgut kann als Mulch auf dem Grundstück bleiben.
- Die Fläche. Wo ein Baum stand, ist der Boden verdichtet und ausgemagert. Für eine Neupflanzung braucht es Bodenaustausch — wir sagen Ihnen, wie viel.
Ersatzpflanzung: Wo eine Baumschutzverordnung gilt, ist die Fällung häufig mit der Auflage verbunden, einen neuen Baum zu setzen. Art und Größe legt die Gemeinde fest. Wir übernehmen die Pflanzung mit und dokumentieren sie für die Behörde.
Häufige Fragen
Wie schnell geht das?
Einzelne Fällungen meist innerhalb von zwei Wochen, bei Gefahr kurzfristiger.
Was passiert mit dem Holz?
Wir nehmen es mit. Wenn Sie es als Brennholz behalten wollen, sagen Sie vorher Bescheid, dann bleibt es in Meterstücken liegen.
Was ist mit dem Nachbargrundstück?
Bei Bäumen an der Grenze klären wir vorab die Zustimmung. Herüberragende Äste sind ein eigenes Thema — wir sagen Ihnen, was rechtlich zulässig ist.