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Förderung: was es für Ihr Vorhaben gibt

Für viele Maßnahmen am Haus gibt es Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite. Die Programme ändern sich häufig, die Grundregeln bleiben gleich — und an einer davon scheitern die meisten Anträge.

Beratung zu Förderung und Anlagentechnik

Die wichtigste Regel

Der Antrag muss gestellt sein, bevor der Auftrag vergeben wird. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, bekommt nichts, auch nicht rückwirkend. Als Auftragsvergabe gilt bereits ein verbindlicher Vertrag. Ein Angebot einzuholen ist dagegen unschädlich.

Wir planen den Ablauf deshalb so: erst Besichtigung, dann Angebot, dann Antrag, dann Vertrag, dann Bauen.

Was typischerweise gefördert wird

BereichBeispiele
GebäudehülleFassadendämmung, Dach, oberste Geschossdecke, Kellerdecke, Fenster und Türen
AnlagentechnikHeizungstausch, Wärmepumpe, Solarthermie, Lüftung mit Wärmerückgewinnung
Planung und NachweiseEnergieberatung, individueller Sanierungsfahrplan, Baubegleitung
Barrierefreiheitbodengleiche Dusche, Türverbreiterung, Schwellenabbau
Kommunale Programmeje nach Gemeinde zusätzliche Zuschüsse

Was wir übernehmen und was nicht

Wir übernehmen: die Einschätzung, was für Ihr Vorhaben in Frage kommt, die Reihenfolge der Schritte, das nach Gewerken aufgeschlüsselte Angebot mit den technischen Angaben, die für den Antrag gebraucht werden, und die Ausführung entsprechend den Anforderungen.

Wir übernehmen nicht: die Antragstellung selbst und die Rolle des Energieeffizienz-Experten. Dafür arbeiten wir mit Energieberatern aus der Region zusammen, die wir bei Bedarf dazuholen. Diese Leistung ist kostenpflichtig und häufig selbst förderfähig.

Die Reihenfolge, an der die meisten Anträge scheitern

Bei nahezu jedem Programm gilt dieselbe Grundregel: erst beantragen, dann beauftragen. Wer die Reihenfolge umdreht, bekommt nichts — unabhängig davon, wie förderfähig die Maßnahme gewesen wäre.

Daraus folgt ein Ablauf, den wir mit Ihnen einhalten:

  1. Besichtigung und Angebot, nach Gewerken aufgeschlüsselt, mit den technischen Angaben, die der Antrag verlangt.
  2. Antrag stellen. Wenn ein Nachweis oder ein Sanierungsfahrplan verlangt wird, holen wir einen Energieberater dazu, mit dem wir regelmäßig zusammenarbeiten.
  3. Zusage abwarten.
  4. Auftrag erteilen und ausführen.
  5. Nachweis und Verwendungsbestätigung einreichen.

Zwischen Antrag und Zusage liegt Zeit. Wenn Sie im Frühjahr fertig sein wollen, gehört der Antrag deshalb in den Herbst davor.

Was wir übernehmen und was nicht

Was wir liefern: das nach Gewerken aufgeschlüsselte Angebot mit den technischen Angaben, die Fachunternehmererklärung nach der Ausführung, die Dokumentation der verbauten Materialien und die getrennte Ausweisung des Arbeitslohns auf der Rechnung.

Was wir nicht sind: Energieberater und Steuerberater. Wo ein Nachweis, eine Berechnung oder ein Sanierungsfahrplan verlangt wird, holen wir den Fachplaner dazu. Zur steuerlichen Seite fragen Sie Ihre Steuerberatung — wir liefern die Unterlagen dafür.

Was Sie selbst tun: den Antrag stellen. Er läuft auf Ihren Namen, und die Zusage geht an Sie.

Förderung im Landkreis Starnberg und in München

Neben den bundesweiten Programmen gibt es Zuschüsse von Land, Landkreis und einzelnen Gemeinden — für Heizungstausch, Dachbegrünung, Regenwasserspeicher oder den Anschluss an ein Wärmenetz. Sie sind meist kleiner, aber oft mit den großen Programmen kombinierbar.

Was in Ihrer Gemeinde gilt, unterscheidet sich: Tutzing, Starnberg, Pöcking, Feldafing und Gauting haben nicht dieselben Programme, und München hat eigene. Wir sehen bei der Besichtigung nach, was für Ihre Adresse in Frage kommt.

Konkrete Fördersätze und Beträge stehen bewusst nicht auf dieser Seite, sondern nur dort, wo wir sie mit sichtbarem Stand-Datum pflegen können. Die Programme ändern sich mehrmals im Jahr — eine veraltete Zahl wäre schlimmer als keine.

Häufige Missverständnisse

„Ich kann den Antrag nachreichen.“ In aller Regel nicht. Wer beauftragt hat, bevor der Antrag lief, verliert den Anspruch — auch bei sonst förderfähiger Maßnahme.

„Die Förderung deckt einen Großteil.“ Sie senkt die Summe, sie trägt sie nicht. Rechnen Sie mit einem Zuschuss, nicht mit einer Finanzierung.

„Ein Angebot genügt als Nachweis.“ Verlangt werden meist technische Angaben zum Bauteil, nicht nur ein Preis. Deshalb ist unser Angebot nach Gewerken aufgeschlüsselt.

Häufige Fragen

Können Sie mir sagen, wie viel ich bekomme?

Eine Größenordnung ja, eine Zusage nein. Verbindlich ist immer der Förderbescheid.

Lohnt sich die Förderung auch bei kleinen Maßnahmen?

Oft ja, besonders bei der obersten Geschossdecke und bei Fenstern. Der Aufwand für den Antrag steht dann aber in einem anderen Verhältnis — wir sagen Ihnen offen, wann es sich nicht lohnt.

Was, wenn die Förderung abgelehnt wird?

Dann entscheiden Sie neu. Weil der Antrag vor dem Vertrag steht, sind Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht gebunden.

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